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Unser Service
 

TÜV und Abgasuntersuchung

HU / AU*

Mo: 16:00 - 17:30 Uhr

Mi: 16:00 - 17:30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Unsere Partner ist die
DEKRA

* Durchgeführt von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach §29 StVZO & §47a StVZO.

Die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung - unverzichtbare Termine für FahrzeuginhaberAbgasuntersuchung

Der Gesetzgeber schreibt sie vor - und Fahrzeuginhaber müssen sie wahrnehmen. Die Hauptuntersuchung, auch TÜV bezeichnet, stellt die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sicher, während die Abgasuntersuchung die Emissionsausstöße der Fahrzeuge überprüft.

Überziehung der Überprüfungsfrist? Darf die Frist zum TÜV überzogen werden?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Plakette mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats ihre Gültigkeit verliert. Im Oktober zum TÜV fällige Fahrzeuge dürfen also nur bis zum 31. Oktober im Straßenverkehr geführt werden. Bei einer verspäteten Vorstellung zur Hauptuntersuchung wird mitunter ein Bußgeld und, sollte die Frist langfristig überzogen sein, Punkte fällig. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, den Untersuchungsumfang zu erweitern, sollte die Frist um mehr als zwei Monate überzogen werden. Gleichzeitig steigen die Kosten der Überprüfung um zwanzig Prozent an.

Hauptuntersuchung Plakettel

Die gesetzlichen Regelungen der Haupt- und Abgasuntersuchung

Fakt ist: Wer in Deutschland ein für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug besitzt, muss die gesetzlichen Prüfvorschriften beachten. Das gilt beileibe nicht allein für Kfz. Auch Lkw, Transporter und Anhänger müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften in regelmäßigen Abständen der Hauptuntersuchung sowie der Abgasuntersuchung unterzogen werden. Der Gesetzgeber möchte mit der verpflichteten technischen Überprüfung die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen auf den Straßen sicherstellen. Gleichzeit dient die Überprüfung dazu, die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten rasch zu beseitigen. Damit eine einheitliche Überprüfung erfolgt, entwickelte der Gesetzgeber einen speziellen Überprüfungskatalog, an den sich die Prüfer punktgenau zu halten haben. Wie häufig der umgangssprachlich genannte TÜV fällig wird, orientiert sich an dem Fahrzeug, dem Fahrzeugtypen und dem Alter des Fahrzeugs. Grundsätzlich gilt:

  • Fahrzeuge, deren Erstzulassung keine 36 Monate zurückliegt: erste HU nach Ablauf der 36 Monate
  • Fahrzeuge mit einer Erstzulassung von über 36 Monaten: Pflicht zur Hauptuntersuchung nach jeweils 24 Monaten
  • Mietwagen, Taxen, Kleinfahrzeuge zur Personenbeförderung: Pflicht zur jährlichen Hauptuntersuchung
  • Motorräder: Pflicht zur Hauptuntersuchung nach jeweils 24 Monaten.
  • Anhänger (bis 750 KG) bei Erstzulassung: nach 36 Monaten
  • Anhänger bis zu 3,5 Tonnen und Wohnanhänger: jeweils nach 24 Monaten
  • Anhänger über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: jeweils alle 12 Monate

Jeder Fahrzeughalter kann selbst überprüfen, wann er sein Fahrzeug das nächste Mal dem TÜV vorstellen muss. Über den Termin gibt die Plakette Auskunft. Zum einen besitzt sie eine entsprechende Farbe, die grundsätzlich einem Jahr zugeordnet ist. Zum anderen weist sie eine gesonderte Markierung auf, die den Monat der nächsten Fälligkeit preisgibt. Befindet sich die Markierung auf dem Abschnitt des Monats September, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sein Fahrzeug innerhalb dieses Monats einer Hauptuntersuchung zu unterziehen.

Beide Fahrzeuguntersuchungen dürfen nur von amtlichen Prüforganisationen vorgenommen werden. Fahrzeughalter haben die Wahl, die Überprüfung in einem Prüfzentrum oder in einer zertifizierten Werkstatt durchführen zu lassen.

Der Ablauf der HauptuntersuchungHauptuntersuchung Kfz

Um eine gerechte und sichere Regelung zu erstellen, orientieren sich die Fahrzeugprüfer an einem Fragebogen. Dieser zeigt auf, welche Fahrzeugteile im Rahmen der HU einer Kontrolle unterzogen werden. Im übergeordneten Sinn werden die Fahrzeuge auf ihren Zustand, die Funktion sowie auf die Wirkung der einzelnen Bauteile hin geprüft. Zu den wichtigsten Prüfbestandteilen zählen:

  • Bremsen,
  • Achsen,
  • Räder,
  • Aufhängungen,
  • Fahrgestell,
  • Lenkanlage,
  • Lichtanlage,
  • Rahmen,
  • elektrischen Anlagen.

Zudem begutachtet der Prüfer die Funktion der Scheibenwischer und prüft, ob die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen vorhanden sind. So kann ein fehlendes Warndreieck oder ein Verbandskasten, dessen Haltbarkeit abgelaufen ist, bereits einen Mangel darstellen und die Plakette gefährden.

Im Rahmen der in den TÜV integrierten Abgasuntersuchung werden die umweltrelevanten Fahrzeugteile überprüft. Über spezielle Messanlagen misst der Prüfer die Abgaswerte und vergleicht sie mit den gültigen Richtwerten für das jeweilige Fahrzeug.

Welche Fahrzeugpapiere müssen beim TÜV vorliegen?

Da die technische Überprüfung des Fahrzeugs heute computerunterstützt stattfindet, muss der Fahrzeughalter dem Prüfer vor der Hauptuntersuchung den Fahrzeugschein übergeben. Über diesen kann er das Modell exakt bestimmen, zudem wird nach Bestehen der Abgas- und Hauptuntersuchung ein Stempel in den Fahrzeugschein eingefügt. Dieser unterlegt das das Bestehen zusätzlich zur Plakette und der Prüfbescheinigung. Wurden am Fahrzeug in der Vergangenheit Veränderungen vorgenommen, die einer zusätzlichen Genehmigung bedürfen, müssen auch diese Dokumente bei der HU vorgelegt werden. Das gilt insbesondere bei getunten Fahrzeugen, die eine neue Auspuffanlage oder besondere Felgen erhielten. Besonderheiten

Wo sollte ich die Hauptuntersuchung durchführen lassen?

Fahrzeuge dürfen zum TÜV nur speziellen Prüfstätten vorgeführt werden. Allerdings beschränkt sich die Erlaubnis zur Abnahme der HU und der AU nicht allein auf Niederlassungen des TÜV, der DEKRA oder weiteren Organisationen. Wir arbeiten eng mit den Organisationen zusammen und vereinbaren regelmäßige Termine zum TÜV. Fahrzeughalter können ihre Fahrzeuge relativ kurzfristig mit einer Vorlaufzeit von wenigen Werktagen bei uns anmelden und die Hauptuntersuchung durchführen lassen.

Die Wahl einer Kfz-Werkstatt anstelle eines reinen Prüfzentrums birgt deutliche Vorteile und kann die Kosten der Hauptuntersuchung erheblich senken. Zwar erhebt der Gesetzgeber für die HU und die AU feste Gebührenbeträge, doch Mängel können durch uns noch am selben Tag behoben werden. Für die Halter der Fahrzeuge ergeben sich eine drastische Zeitersparnis und eine Einsparung der Kosten. Gleichzeitig ist es möglich, die HU mit einer Fahrzeuginspektion, dem Reifenwechsel oder auch einem allgemeinen Check zur Urlaubs- oder Wintervorbereitung zu verbinden.

Änderungen durch die Reform der Hauptuntersuchung

Zum 01.07.2012 trat eine neue Gesetzgebung bezüglich der Regelungen zur Haupt- und Abgasuntersuchung in Kraft. Diese weitert zum einen die Merkmale der Überprüfung aus, zum anderen regelt sie die Fristenregelung neu. Wurde die Frist vor der Gesetzesänderung überzogen, verkürzte sich die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung um den Überziehungszeitraum. Diese Regelung entfiel durch die Änderung. Ein Fahrzeughalter, der erst im Dezember statt im November einen Termin zur Hauptuntersuchung wahrnimmt, erhält nach dem Bestehen eine Plakette, die - abhängig vom Fahrzeug und dessen Nutzung - wieder für 24 Monate gültig ist.

Die weiteren Änderungen beziehen sich auf den Prüfumfang. Zum Beginn der Hauptuntersuchung findet beispielsweise eine Probefahrt statt, in der das Fahrzeug mit mindestens 8 Stundenkilometern bewegt werden muss. Zusätzlich wurde die technische Überprüfung der Fahrzeugelektronik ausgeweitet. Insbesondere die Probefahrt hat einen wichtigen Grund. Die bisherige statische Prüfung auf speziell konstruierten Anlagen gab das Fahrzeugverhalten nur indirekt wieder. Während der kurzen Probefahrt kann der Prüfer sich nun selbstständig vom Brems- und Lenkverhalten der Fahrzeuge überzeugen. Damit eine einheitliche Richtlinie sichergestellt wird, orientieren sich die Prüfer am sogenannten Mangelbaum. Dieser Bogen gibt Auskunft über die Schwere der festgestellten Mängel und teilt diese in geringe Mängel, erhebliche Mängel und die Verkehrsunsicherheit ein.

Auch bei der Abgasuntersuchung haben sich durch die Richtlinie Änderungen ergeben. Insbesondere wird den Ergebnissen der neue AU-Grenzwert zugrunde gelegt.

Hauptuntersuchung Untersuchungspflicht